Consultation U 25 wendet sich an SGB-II-Leistungsbezieher mit einem Lebensalter unter 25 Jahren, die durch die regelmäßigen und herkömmlichen Angebote des Jobcenters nicht oder nicht mehr erreicht werden. Ursachen für die Nichtinanspruchnahme dieser Angebote sind Häufungen von negativen Vorerfahrungen bzgl. behördlicher Einrichtungen und Bildungseinrichtungen (Arbeitsamt, Jobcenter, Jugendamt, Bildungsträger), das mehrfache Durchlaufen von als unbefriedigend empfundenen Maßnahmen, Häufung von Misserfolgen, familiäre Belastungssituationen (Kindererziehung, Eltern oder behinderter Kinder), gesundheitliche Probleme etc. Ziel von „Consultation U 25“ ist es, diese Personen zu erreichen, Vertrauen aufzubauen, bestehende Vermittlungshemmnisse festzustellen und individuelle Strategien und Interventionen zur Verbesserung ihrer problembelasteten Lebenslage gemeinsam abzustimmen.