Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) richtet sich an erwerbsfähige SGB II-Leistungsbezieher, die bisher nicht nachhaltig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Darüber hinaus ist die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt, dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und mittel- bis langfristig Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Der Zielgruppe sollen längerfristige teilhabeorientierte Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden.