Teilhabe am Arbeitsmarkt

Teilhabe am Arbeits­markt (§ 16i SGB II) richtet sich an erwerbs­fä­hi­ge SGB II-Leistungs­be­zie­her, die bisher nicht nachhal­tig auf dem allge­mei­nen Arbeits­markt integriert werden konnten. Ziel ist die Eröffnung von Teilha­be­chan­cen. Darüber hinaus ist die öffent­lich geför­der­te Beschäf­ti­gung so angelegt, dass die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit verbes­sert und mittel- bis langfris­tig Übergänge in eine  ungeför­der­te  Beschäf­ti­gung auf dem allge­mei­nen Arbeits­markt ermög­licht werden. Der Zielgrup­pe sollen länger­fris­ti­ge teilha­be­ori­en­tier­te Beschäf­ti­gungs­per­spek­ti­ven eröffnet werden.