Das Projekt Consultation für Teilnehmende U30 wendet sich an SGB-II-Leistungsbezieher*innen mit einem Lebensalter unter 30 Jahren, die durch die regelmäßigen und herkömmlichen Angebote des Jobcenters nicht oder nicht mehr erreicht werden. Ursachen für die Nichtinanspruchnahme dieser Angebote sind Häufungen von negativen Vorerfahrungen bzgl. behördlicher Einrichtungen und Bildungseinrichtungen (Arbeitsamt, Jobcenter, Jugendamt, Bildungsträger), das mehrfache Durchlaufen von als unbefriedigend empfundenen Maßnahmen, Häufung von Misserfolgen, familiäre Belastungssituationen (Kindererziehung, Eltern oder behinderter Kinder), gesundheitliche Probleme etc. Ziel von „Consultation für Teilnehmende U30“ ist es, diese Personen zu erreichen, Vertrauen aufzubauen, bestehende Vermittlungshemmnisse festzustellen und individuelle Strategien und Interventionen zur Verbesserung ihrer problembelasteten Lebenslage gemeinsam abzustimmen.
Das Projekt “Consultation für Teilnehmende U30” wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.