Consultation für Teilnehmende U30

Das Projekt Consul­ta­ti­on für Teilneh­men­de U30 wendet sich an SGB-II-Leistungsbezieher*innen mit einem Lebens­al­ter unter 30 Jahren, die durch die regel­mä­ßi­gen und herkömm­li­chen Angebote des Jobcen­ters nicht oder nicht mehr erreicht werden. Ursachen für die Nicht­in­an­spruch­nah­me dieser Angebote sind Häufungen von negativen Vorer­fah­run­gen bzgl. behörd­li­cher Einrich­tun­gen und Bildungs­ein­rich­tun­gen (Arbeits­amt, Jobcenter, Jugendamt, Bildungs­trä­ger), das mehrfache Durch­lau­fen von als unbefrie­di­gend empfun­de­nen Maßnahmen, Häufung von Misserfol­gen, familiäre Belas­tungs­si­tua­tio­nen (Kinder­er­zie­hung, Eltern oder behin­der­ter Kinder), gesund­heit­li­che Probleme etc. Ziel von „Consul­ta­ti­on für Teilneh­men­de U30“ ist es, diese Personen zu erreichen, Vertrauen aufzu­bau­en, bestehen­de Vermitt­lungs­hemm­nis­se festzu­stel­len und indivi­du­el­le Strate­gien und Inter­ven­tio­nen zur Verbes­se­rung ihrer problem­be­las­te­ten Lebens­la­ge gemeinsam abzustimmen.

Das Projekt “Consul­ta­ti­on für Teilneh­men­de U30 wird durch das Minis­te­ri­um für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesund­heit und den Europäi­schen Sozial­fonds Plus gefördert.